Betreutes Arbeiten in Unternehmen
Mit dem „Betreuten Arbeiten in Unternehmen“ wird das differenzierte Arbeits- und Förderangebot für Personen, die im Arbeitsleben auf die Unterstützung einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) angewiesen sind, weiterentwickelt.
Sie als Unternehmer stellen Ihre Arbeitsplätze für unsere Mitarbeiter (mit „Mitarbeiter“ sind Menschen mit
Behinderung beiderlei Geschlechts in den Arbeitsbereichen der GWK gemeint ) zur Verfügung und erhalten
die benötigte Arbeitsleistung. Die notwendigen Dienstleistungen im Bereich der Beratung, Schulung und Betreuung werden durch die GWK oder unsere Kooperationspartner sichergestellt.
Beide Teilnehmer am „Betreuten Arbeiten in Unternehmen“ profitieren von diesem Angebot:
- Sie als Unternehmer erhalten engagierte und auf den speziellen Arbeitsplatz hin ausgebildete Kräfte
- Die Mitarbeiter werden in ihrer Entwicklung zu Selbständigkeit und Selbstbestimmung unterstützt.
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und GWK
Die GWK ist für alle Belange rund um die Beschäftigung der Menschen mit Behinderung im Bereich „Betreutes Arbeiten in Unternehmen“ verantwortlich: Für Schulung und Qualifizierung, Begleitung und Beratung im Arbeitsleben.
Die Menschen mit Behinderung bleiben mit allen Rechten und Pflichten Mitarbeiter der GWK.
Sollte ein Wechsel zurück auf einen Arbeitsplatz innerhalb der GWK notwendig werden, ist dies
jederzeit möglich. Die Unternehmen zahlen eine vereinbarte Vergütung für die Arbeitsleistung des Menschen mit Behinderung.
Der Lohn und die Sozialversicherungsbeiträge werden über die GWK abgewickelt.
Die Unternehmen entscheiden selbstverständlich alleine, welche Menschen mit Behinderung in
ihrem Unternehmen eingesetzt werden können.
Bausteine im betreuten Arbeiten
EINGANGSVERFAHREN
Die Mitarbeiter durchlaufen in der Regel in der GWK eine dreimonatige Eingangsphase, in der eingeschätzt
wird, welche Berufsbildungsrichtung die geeignete ist. Nach Absprache kann ein Teil dieses Eingangsverfahrens in einem Unternehmen des allgemeinenArbeitsmarktes absolviert werden.
BERUFLICHE BILDUNG
Nach den erprobten Qualitätsstandards der GWK werden die Mitarbeiter, die dies wollen und können, in
Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes für ihre Berufstätigkeit ausgebildet. Fachkräfte der GWK
und Anleiter vor Ort übernehmen die Qualifizierung der Mitarbeiter.
ARBEITSPLATZ
Im Anschluß an die berufliche Bildung können die Mitarbeiter weiter im selben Unternehmen beschäftigt
werden. Auch ein Wechsel aus dem Arbeitsbereich der Werkstatt ist möglich. Mit dem Unternehmen
und den Mitarbeitern wird in regelmäßigen Abständen besprochen, in welchen Bereichen weitere
Schulungen individuell sinnvoll sind. Außerdem wird turnusgemäß überprüft, ob der Mitarbeiter in
ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt werden kann.
Partner im betreuten Arbeiten
MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
> die zur beruflichen Eingliederung auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind
> mit Fähigkeiten, die in Unternehmen gebraucht werden
> die in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten wollen.
UNTERNEHMEN
> die Menschen mit Behinderung eine Chance auf berufliche Eingliederung geben wollen
LEISTUNGEN DER GWK
> Beratung der Unternehmen
> Betriebliche Anleitung
> Berufliche Bildung
> Schulung der Menschen mit Behinderung
> Psychosoziale Unterstützung
> Zusätzlicher Betreuungsaufwand
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ihre Ansprechpartner:
| Liane Völler | Stefan Doschat | |
| Werkstatt Pesch-Bildung | Werkstatt Pesch-Bildung | |
| Tel. 0221-5982-204 | Tel. 0221-5982-110 | |
| Fax 0221-5982-124 | Fax 0221-5982-124 | |
| E-Mail. voeller@gwk-koeln.de | E-Mail: doschat@gwk-koeln.de |





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