Der Fachbereich Wohnen
Das Streben nach Sicherheit, Schutz und Geborgenheit, der Wunsch nach Beständigkeit und Vertrautheit und das Bedürfnis nach selbst gewählten Kontakten ist ein wesentlicher Aspekt im Leben von Menschen mit Behinderungen. Diesem Anspruch stellt sich die GWK mit ihrem Fachbereich Wohnen.
Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen
Wir bieten im Rahmen der Eingliederungshilfe des Sozialgesetzbuches XII Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen, die in Gemeinschaft mit Anderen leben können und die nicht einer ständigen klinischen Versorgung bedürfen. Dies kann bei uns geschehen in den stationären Wohneinrichtungen oder durch das Ambulant Betreute Wohnen.
Ziel
Unser oberstes Ziel ist die Sicherung und Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit bei der Lebensgestaltung, unter dem Grundsatz der Wahrung der menschlichen Würde und der individuellen Persönlichkeit. Deshalb sind die von der GWK angebotenen verschiedenen stationären Wohnmöglichkeiten auf die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse der BewohnerInnen ausgerichtet. Behinderungsbedingte individuelle Notwendigkeiten werden von uns dabei ebenso berücksichtigt, wie besondere Wünsche unserer Bewohner.
Die Werkstätten und der Bereich Wohnen der GWK bilden zwar die wirtschaftliche Einheit GWK, sind aber funktional getrennt. Dieses gewährleistet die notwendige Abgrenzung zum Persönlichkeitsschutz der Bewohnerinnen und Bewohner als auch der betreuten Personen aus dem Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens.
Mittelpunkt der Arbeit
Im Mittelpunkt der Arbeit des Personals aus dem Fachbereich Wohnen stehen die Bewohnerinnen und Bewohner im stationären Bereich und die betreuten Personen in der ambulanten Wohnunterstützung. Deren Wünsche und Bedürfnisse sind der Ansatz für unsere Arbeit, die durch das individuelle Hilfeplanverfahren getragen wird.
Die Anerkennung der Privatsphäre und des Privateigentums ist im Rahmen bestehender Gesetze und Verträge, sowie datenschutzrechtlicher Bestimmungen, gesichert. Jede Person im stationären Bereich hat die Möglichkeit, den persönlichen Wohnbereich mit eigenen Einrichtungsgegenständen und Möbeln auszustatten.
Grundsätzlich wird den Bewohnerinnen und Bewohnern im stationären Wohnbereich ein lebenslanges Wohnrecht im Fachbereich Wohnen zugesichert.





Wohnen
Amb. betreutes Wohnen